Autogewerbe warnt vor unliebsamen Überraschungen

    Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Energieetikette einfacher zu gestalten. Der Verband der Schweizer Garagisten warnt jedoch vor den Folgen der Änderungen.

    (Bild: Manu Friederich)

    Mit der Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) hat der Bundesrat entschieden, die Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien neu vorzunehmen. Seit dem 1. Januar wird auf die Berücksichtigung des Leergewichts verzichtet. Bislang wurde das Leergewicht mit einer Gewichtung von 30 Prozent berücksichtigt. Neu ist nur noch der absolute Energieverbrauch massgeblich, was zu grösseren Verschiebungen in der Bewertung der einzelnen Fahrzeuge führen wird.

    Der AGVS begrüsst die optische und inhaltliche Vereinfachung der Energieetikette. «Diese Vereinfachung ist eine klare Verbesserung und im Sinne des Gewerbes wie der Hersteller», sagt Markus Peter, beim AGVS für Technik und Umwelt zuständig. Ebenfalls begrüssen die Schweizer Garagisten die Anpassung des CO2-Zielwertes um 21 Prozent gegenüber demjenigen im CO2-Gesetz. Damit wird berücksichtigt, dass der im CO2-Gesetz verankerte Wert noch auf den veralteten NEFZ-Messwerten (Neuer Europäischer Fahrzyklus) basiert, für die Erstellung der Energieetikette seit dem 1. Januar 2020 aber die neuen und im Durchschnitt deutlich höheren WLTP-Messwerte (World Light Vehicles Test Procedure) verwendet werden. «Dass dieser Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer dadurch auf 115 Gramm erhöht wurde, liegt angesichts der drohenden Sanktionszahlungen sowohl im Interesse des Gewerbes wie auch der Endkunden», stellt Markus Peter fest.

    Jedoch weist der AGVS im Zusammenhang mit den neuen Effizienz-Kategorien auf unliebsame Nebeneffekte hin. Peter: «Verschiedene Kantone ziehen die Fahrzeugeffizienz zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer bei. Hier wird es zu Veränderungen kommen, die nicht immer im Interesse des Autobesitzers sind.»

    pd   

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